Hauptmenü
Tagespflegeperson
Welche Altersgruppe kann von uns vermittelt werden?
Wir vermitteln geeignete Kindertagespflegepersonen oder Kinderfrauen für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Den größten Personenkreis stellen dabei 0- bis 3-jährige Kinder dar.
Welche Qualitätsmerkmale bieten Ihnen die vom TEV vermittelten Kindertagespflegepersonen?
Jede vermittelte Person wurde von einer oder mehreren Fachkräften des TEV einmal jährlich bei einem Hausbesuch aufgesucht, um die kindersichere Ausstattung der räumlichen Gegebenheiten zu überprüfen. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass zumindest beim Erstbesuch die gesamte Familie anwesend ist.
Die Kindertagespflegeperson hat die Qualifizierung bei einem anerkannten TEV abgeschlossen, oder mit dem Kurs begonnen. Sollte der Kurs bei Betreuungsbeginn noch nicht abgeschlossen sein, muss sie sich verpflichten, den Kurs zeitnah abzuschließen. Schon länger Tätige sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.
Alle von uns vermittelten Kindertagespflegepersonen nehmen an einem speziellen Kindernotfallseminar teil, welches darüber hinaus alle 2 Jahre aufgefrischt werden muss.
Kindertagespflegepersonen, die fremde Kinder mehr als 15 Stunden pro Woche betreuen, benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, sonst machen sie sich strafbar. Das Jugendamt holt vor der Erteilung der Pflegeerlaubnis sowohl von derKindertagespflegepersonen, als auch von allen in ihrem Haushalt lebenden volljährigen Personen polizeiliche Führungszeugnisse, bzw. Gesundheitszeugnisse ein. Ferner fordert das Jugendamt von den Fachkräften des Tageselternvereins eine Eignungsbestätigung der Kindertagespflegepersonen an. Diese Bestätigung wird nur ausgestellt, wenn oben beschriebene Merkmale vorliegen.
Wie ist Ihr Kind versichert?
Durch das TAG sind alle vom TEV vermittelten Kinder unfallversichert, sowie in einer vom Verein abgeschlossenen Haftpflichtversicherung abgesichert.
Welche Betreuungskosten fallen an?
Die Betreuungskosten sind abhängig von der Betreuungszeit und von den privatrechtlichen Vereinbarungen beider Vertragspartner. Erfahrungsgemäß werden kürzere Betreuungszeiten stundenweise abgerechnet. Bei umfangreicheren Betreuungszeiten, kann ein monatlicher Pauschalbetrag vereinbart werden. Je nach persönlicher finanzieller Situation besteht der Anspruch auf Übernahme der Betreuungskosten oder Kostenzuschüsse durch das zuständige Jugendamt. In diesem Fall ist ein Antrag an das Jugendamt des Landkreises Karlsruhe zu stellen.
Die dafür notwendigen Unterlagen erhalten Sie bei uns im Beratungsgespräch.
Da die Betreuungsplätze an das einzelne Kind gebunden sind und nicht kurzfristig durch andere Betreuungsverhältnisse ersetzt werden können, ist das Betreuungsentgelt auch bei nicht genutzten Betreuungszeiten durch die Eltern (Urlaub, Krankheit oder andere Gründe) zu bezahlen (je nach Abrechnungsform in voller, bzw. gekürzter Höhe).
Für Kinder unter 3 Jahren besteht seit 01.01.2009 die Möglichkeit Betriebskostenzuschüsse aus Landeszuweisungen zu beantragen. Diese richten sich nach der benötigten Betreuungszeit und werden einkommensunabhängig gewährt. Die dafür notwendigen Unterlagen erhalten Sie bei uns im Beratungsgespräch.
Was ist im Betreuungsentgelt enthalten und was nicht?
Im Betreuungsentgelt sind die Betreuung und die gewöhnlichen Mahlzeiten enthalten. Nicht enthalten sind Kosten für Spezialnahrung (z. B. Babykost, Diät) sowie Windeln o. ä. Pflegeartikel.
Welche Voraussetzungen müssen bei Beginn eines Betreuungsverhältnisses erfüllt sein?
Mit Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgesetzes ist vorgesehen, dass Eltern den Bedarf an einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege 6 Monate vor Beginn der Betreuung anzumelden haben, um eine bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeit schaffen zu können. Des Weiteren ist für jedes Kind ein Ärztliches Zeugnis vorzulegen, welches bestätigt, dass die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen wurden und es keine Gründe gibt, die gegen eine Aufnahme des Kindes in Kindertagespflege sprechen.
Was ist bei Beginn eines Betreuungsverhältnisses wichtig?
Am Anfang steht die Kontakt- und Eingewöhnungsphase, deren Dauer und Gestaltung bereits im Betreuungsvertrag geregelt wird. Diese Phase bietet beiden Vertragspartnern die Möglichkeit, sich darüber klar zu werden, wie eine längerfristige, partnerschaftliche Zusammenarbeit erfolgreich gestaltet werden kann. Hier lernen sich Eltern, Tageseltern und Kind kennen. Zum Wohl des Kindes sollten Fragen zu Ernährung, Tagesablauf und Erziehung abgesprochen werden.
Sind Sie sich in diesen Punkten einig geworden, schließen Sie einen schriftlichen Betreuungsvertrag ab. Entsprechende von uns konzipierte Vertragsformulare liegen in der Geschäftsstelle bereit. Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen beim Vertragsabschluss gerne beratend zur Seite.
Was tun, wenn Fragen oder Probleme auftreten?
Für ein stabiles und längerfristiges Betreuungsverhältnis ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Kindertagespflegeperson unbedingt erforderlich. Nur in einer guten, spannungsfreien Atmosphäre kann sich Ihr Kind optimal entwickeln. Sollten sich während des Betreuungsverhältnisses Fragen oder Situationen ergeben, die Sie nicht gemeinsam klären können, bieten wir Ihnen qualifizierte Beratung und Unterstützung. Sowohl die beiden Vertragspartner als auch die Fachkräfte des TEV unterliegen der Schweigepflicht.
Was kostet die Beratung beim TEV?
Suchende Eltern können nur beraten und vermittelt werden, wenn sie entweder Mitglied im Tageselternverein (Jahresbeitrag 35,00 €) sind oder eine Beratungs- und Bearbeitungsgebühr (einmalig 35,00 €) entrichten. Die Zahlung wird erst nach erfolgreicher Vermittlung fällig und umfasst neben Beratungs- und Vermittlungstätigkeit auch die Nutzung des Betreuungsvertrages des TEV, sowie die gesetzliche Unfallversicherung der Kinder. Sie ist auch dann zu überweisen, wenn die Kindertagespflegeperson nicht über den TEV vermittelt wurde, aber der Betreuungsvertrag zwischen Eltern und einer für den TEV tätigen Kindertagespflegeperson über uns abgeschlossen wird.