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Tagespflegeperson
Wie ist die Qualifikation für Kindertagespflegepersonen aufgebaut?
Wir vermitteln geeignete Kindertagespflegepersonen oder Kinderfrauen für Kinder von 0 bis 14 Jahre. Den größten Personenkreis stellen dabei die 0- bis 3-jährigen Kinder dar.
Wie ist die Qualifikation für Kindertagespflegepersonen aufgebaut?
Die Qualifizierungskurse des TEV sind in folgende Module gegliedert:
Wir orientieren uns beim Gesamtumfang der Kurse an den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Landes Baden-Württemberg. Die Kursinhalte entsprechen dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts.
Welche Kursinhalte werden Ihnen vermittelt?
Die Themen der Qualifizierungsmaßnahme umfassen grundlegende Informationen zu rechtlichen, pädagogischen, entwicklungspsychologischen Fragen, z.B.:
Umgang mit Konfliktsituationen
Die Themen können je nach persönlichem Wissens- und Erfahrungsstand der Teilnehmer/ -innen mit unterschiedlichen Schwerpunkten erarbeitet werden.
Darüber hinaus sollen Aufgaben und Besonderheiten des Berufsbildes Kindertagespflegepersonen verdeutlicht werden. Wir legen Wert darauf, dass die Inhalte unter dem speziellen Aspekt der Selbstreflexion erarbeitet werden, da die Eignung als Kindertagespflegeperson zum wesentlichen Teil von der Bereitschaft und Fähigkeit abhängt, das eigene Handeln und Verhalten zu reflektieren und gegebenenfalls anzupassen.
Sie erhalten nach Abschluss des Qualifizierungskurses eine entsprechende Urkunde, sowie einen Qualifizierungsnachweis.
Mit welchen Kosten für die Ausbildung muss ich rechnen?
Die grundlegende Vorraussetzung für die Teilnahme am Qualifizierungskurs ist die Mitgliedschaft im TEV. Dafür wird eine Jahresgebühr von 35,00 € erhoben, die Ihnen auch die spätere Vermittlung durch den TEV ermöglicht.
Der Eigenanteil an den Gesamtkosten der Qualifizierungsmaßnahme beträgt dann nochmals 70,00 €, die vor Beginn des Kurses zu bezahlen sind. Für das Kindernotfallseminar zahlen Sie eine ermäßigte Teilnahmegebühr
von aktuell 30,00 €.
Die Kosten für Kurs III betragen 50,00€, bzw. 60,00€ für Kurs IV und sind ebenfalls bei Kursbeginn zu entrichten.
Welche weiteren Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie über den TEV als Kindertagespflegeperson vermittelt werden wollen?
Vor Abschluss einer ersten Vermittlung, bzw. mindestens einmal jährlich findet durch unsere Fachkräfte ein Hausbesuch statt, um die Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten sich zu stellen. Wir legen dabei Wert darauf, dass die gesamte Familie anwesend ist.
Sie nehmen an einem speziellen Kindernotfallseminar teil, welches darüber hinaus alle 2 Jahre aufgefrischt werden muss.
Kindertagespflegepersonen, die fremde Kinder mehr als 15 Stunden pro Woche betreuen, benötigen eine Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamts. Bei Antragsstellung legen Sie sowohl für sich selbst, wie auch für alle volljährigen in Ihrem Haushalt lebenden Personen, polizeiliche Führungszeugnisse, sowie Gesundheitszeugnis vor. Ferner fordert das Jugendamt von den Fachkräften des Tageselternvereins eine Eignungsbestätigung der Tagespflegeperson an. Diese Bestätigung wird nur ausgestellt, wenn oben beschriebene Merkmale vorliegen.
Sie verpflichten sich für die gesamte Dauer eines Betreuungsverhältnisses an den Reflexionsgruppen teil zu nehmen. Die Teilnahme wird Ihnen als Fortbildungsmaßnahme angerechnet.
Sie können entsprechend den Vorschriften des Landes Baden-Württemberg jährlich 15 Unterrichtseinheiten an Fortbildungsmaßnahmen vorweisen.
Welche weiteren Vorteile hat die Mitgliedschaft im TEV für Sie?
Die Mitgliedschaft im Tageselternverein ermöglicht Ihnen neben Qualifikation und Vermittlung und Beratung bei Betreuungsverhältnissen folgende Punkte:
Beweggründe, die für die Aufnahme eines Tageskindes sprechen
Gründe, die gegen die Betreuung eines Tageskindes sprechen
Wie sehen die Verdienstmöglichkeiten einer Kindertagespflegeperson aus?
Ihr Entgelt ist abhängig von der Betreuungszeit und von den privatrechtlichen Vereinbarungen beider Vertragspartner. Erfahrungsgemäß werden kürzere Betreuungszeiten stundenweise abgerechnet. Bei umfangreicheren Betreuungszeiten, kann ein monatlicher Pauschalbetrag vereinbart werden. Bei Betreuung eines Tageskindes mit öffentlicher Förderung durch das zuständige Jugendamt werden einheitlich festgelegte Sätze bezahlt.
Was ist im Betreuungsentgelt enthalten und was nicht?
Im Betreuungsentgelt sind die Betreuung und die gewöhnlichen Mahlzeiten enthalten. Nicht enthalten sind Kosten für Spezialnahrung (z. B. Babykost, Diät) sowie Windeln o. ä. Pflegeartikel.
Wie sind Sie im Falle einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson abgesichert?
Alle über uns vermittelten Kindertagespflegepersonen und Tageskinder sind durch den Verein in einer Sammelhaftpflichtversicherung abgesichert.
Aktive Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, sich mit Beginn der Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden.
Ab einer bestimmten Einkommenshöhe müssen Sie sich selbst bei der Krankenkasse versichern.
Ab einer Höhe von monatlich 400,00 € an zu versteuerndem Einkommen müssen Sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden.
siehe auch....