Beratung und Vermittlung - Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V.

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Beratung und Vermittlung

Wir über uns
 

Beratung und Vermittlung des Tageselternvereins Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V.

Kindertagespflege basiert auf den gesetzlichen Grundlagen der §§ 22 bis 24 SGB VIII und ist eine Leistung der Jugendhilfe.

Das Betreuungsangebot besteht für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren

Seit dem 01.10.2005 gilt das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG).

Mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) und des Kindertagesbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg soll der qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und flexible Ausbau der Kinderbetreuung unterstützt werden.

Im Zentrum steht dabei der qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und flexible Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen.

Der Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. ist nach § 75 SGB VIII anerkannter freier Träger der Jugendhilfe.

Der Tageselternverein kooperiert mit dem Jugendamt des Landkreises Karlsruhe.

Nach § 23, Abs. 4 SGB VIII haben Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen Anspruch auf fachliche Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.

Der Tageselternverein bietet fachliche Beratung zu den Themen:

  • Informationsgespräche und Abklärung des tatsächlichen Betreuungsbedarfs.

  • Vermittlung von qualifizierten Kindertagespflegepersonen und Unterstützung bei der der Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Tageseltern.

  • Beratung und Begleitung von Eltern und Kindertagespflegepersonen bei Vertragsabschluss.

  • Fachliche Begleitung und Beratung während bestehender Betreuungsverhältnisse.

  • Fachliche Beratung in Konfliktsituationen zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen.

  • Beratung über Finanzierungsmodelle in der Kindertagespflege.


Ansprechpartner für Firmen, Kommunen und Kindertagespflegepersonen bei Betreuung in anderen geeigneten Räumen.

 
 
Aktualisiert am 10.02.2012
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