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Wir über uns
Beratung und Vermittlung des Tageselternvereins Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V.
Kindertagespflege basiert auf den gesetzlichen Grundlagen der §§ 22 bis 24 SGB VIII und ist eine Leistung der Jugendhilfe.
Das Betreuungsangebot besteht für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren
Seit dem 01.10.2005 gilt das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG).
Mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) und des Kindertagesbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg soll der qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und flexible Ausbau der Kinderbetreuung unterstützt werden.
Im Zentrum steht dabei der qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und flexible Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen.
Der Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. ist nach § 75 SGB VIII anerkannter freier Träger der Jugendhilfe.
Der Tageselternverein kooperiert mit dem Jugendamt des Landkreises Karlsruhe.
Nach § 23, Abs. 4 SGB VIII haben Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen Anspruch auf fachliche Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
Der Tageselternverein bietet fachliche Beratung zu den Themen:
Ansprechpartner für Firmen, Kommunen und Kindertagespflegepersonen bei Betreuung in anderen geeigneten Räumen.
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